Familiäre Wohngemeinschaft in Hannover-List
Der Stadtteil Hannover-List ist ein lebendiger und lebenswerter Bezirk der Stadt Hannover. Nur wenige Gehminuten von der Wohngemeinschaft entfernt liegt die Flaniermeile Lister Meile mit vielen attraktiven Einkaufsmöglichkeiten und jährlich stattfindenden Straßenfesten. Ebenso sind in nächster Nähe alle öffentlichen Verkehrsmittel gut zu erreichen und das Naherholungsgebiet Eilenriede lädt zu Spaziergängen ein.
An wen richtet sich das gemeinschaftliche Wohnangebot?
Die Wohngemeinschaft richtet sich an jüngere erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung, die in den überwiegenden Bereichen des täglichen Lebens bereits eine große Selbstständigkeit mitbringen, jedoch noch einen Betreuungs-und Unterstützungsbedarf haben, der über den ambulanten Rahmen hinausgeht.
Wir bieten ein gemeinschaftliches Wohnen, eben Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit, unter Beibehaltung der persönlichen Privatsphäre und eine bestmögliche Eigenständigkeit. Man lebt nicht allein, bewahrt sich aber nach eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen die individuelle Selbstständigkeit.
Die Bewohner*innen gehen einer Tagesstruktur in Form von einem Betriebsarbeitsplatz, einem Integrationsbetrieb, einer WfbM oder einer anderen Tagesbeschäftigung außerhalb der WG nach.
Nicht aufgenommen werden Menschen, die eine intensive medizinische Behandlung benötigen, einer intensiven täglichen Unterstützung und Beobachtung bedürfen und / oder bei denen eine akute Suchterkrankung, Psychose und/oder dissoziale Persönlichkeitsstörung nach ICD 10 vorliegt.
Was umfasst die Betreuung durch die Mitarbeiter*innen der GfI?
Die Unterstützungsleistung in den täglichen Abläufen des Wohnens folgt dem Ansatz der Personenorientierung. Es erfolgt eine bedarfsgerechte Begleitung, die gemeinsam mit den Bewohnern anhand ihrer Zielvorstellungen, den Wünschen und Notwendigkeiten entwickelt wird.
Damit ist eine bedarfsgerechte Entwicklungsbegleitung, die gemeinsam mit den Bewohnern und anhand der Zielvorstellungen, den Wünschen und Bedarfen der Bewohner entwickelt wird, gegeben. Und doch wird die Gemeinschaft unterstützt, in der Gruppe so selbstbestimmt und selbstorganisiert wie möglich zu handeln. Der Schwerpunkt der unterstützenden Begleitung liegt in den Nachmittag- und Abendstunden mit einer nächtlichen Rufbereitschaft sowie am Wochenende am Tage.
Die Mitarbeiter*innen fördern und unterstützen die weitere Verselbstständigung der Bewohner*innen in lebenspraktischen Bereichen und stärken deren Alltagshandeln, um sie zu einem eigenständigen Wohnen zu befähigen. So werden z.B. gemeinsam Arbeits- und Ablaufpläne für z.B. Einkaufen, Kochen etc. erstellt, die die Bewohner*innen mit Unterstützung der Mitarbeiter*innen selbstverantwortlich in der Gruppe umsetzen.
Die Mitarbeiter*innen unterstützen die Bewohner*innen bei der Planung und Durchführung von gemeinsamen (Freizeit)Aktivitäten und stehen den Bewohner*innen bei Bedarf vermittelnd und unterstützend bei ärztlichen und therapeutischen Hilfen zur Seite.
Wie kann das Wohnangebot in Anspruch genommen werden?
Für die Inanspruchnahme müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozial- und Eingliederungshilfeträger stellen.
Wie wird das Wohnen finanziert?
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger.