Familiäre Wohngemeinschaft in Stolzenau im Siedlerhof
Stolzenau liegt im Südkreis Nienburg an der Weser. Die Wohngemeinschaft ist zugehörig zur Mehrgenerationen-Wohnanlage des Siedlerhofes im Westen von Stolzenau. Hier wird lebendige Inklusion im Zusammenleben von jungen und älteren Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gelebt. Auf dem Siedlerhof wird aktiv Nachbarschaft gepflegt.
An wen richtet sich das gemeinschaftliche Wohnangebot?
Die Wohngemeinschaft richtet sich an jüngere erwachsene Menschen mit Lern- bis geistiger und/oder seelischer Beeinträchtigung, die in Bereichen des täglichen Lebens Unterstützungsbedarf haben. Aufgeschlossen sind wir auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
Wir bieten ein gemeinschaftliches Wohnen, eben Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit unter Beibehaltung der persönlichen Privatsphäre und bestmöglichen Eigenständigkeit. Man lebt nicht allein, bewahrt sich aber nach eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen die individuelle Selbstständigkeit.
Die Bewohner*innen gehen einer Tagesbeschäftigung außerhalb der WG z.B. in einer Tagesförderstätte oder einer WfbM oder einer anderen Tagesbeschäftigung außerhalb der WG nach.
Menschen mit einer komplexen Behinderung, mit einer Suchterkrankung, erheblichen psychiatrischen Erkrankungsbildern oder ständiger und erheblicher behandlungspflegerischer Versorgung können nicht aufgenommen werden.
Was umfasst die Betreuung durch die Mitarbeiter*innen der GfI?
Die Unterstützungsleistung in den täglichen Abläufen des Wohnens folgt dem Ansatz der Personenorientierung. Damit ist eine bedarfsgerechte Entwicklungsbegleitung, die gemeinsam mit den Bewohner*innen und anhand der Zielvorstellungen, den Wünschen und Bedarfen der Bewohner*innen entwickelt wird, gegeben. Und doch wird die Gemeinschaft unterstützt, so selbstbestimmt und selbstorganisiert wie möglich zu handeln. Die nächtliche Begleitung ist gewährleistet.
Die Mitarbeiter*innen fördern auf Grundlage eines individuellen Förderplanes vorrangig die Verselbstständigung der Bewohner*innen in lebenspraktischen Bereichen und stärken deren Alltagshandeln und Selbstbestimmung. So werden z.B. gemeinsam Arbeits- und Ablaufpläne für z.B. Einkaufen, Kochen etc. erstellt, die die Bewohner*innen mit Unterstützung der Mitarbeiter*innen selbstverantwortlich in der Gruppe umsetzen. Die Mitarbeiter*innen unterstützen die Bewohner*innen bei der Planung und Durchführung von gemeinsamen (Freizeit)Aktivitäten.
Zudem wird eine erforderliche Grundpflege in geringem Umfang geleistet und die Mitarbeiter*innen stehen den Bewohner*innen bei Bedarf vermittelnd und unterstützend bei ärztlichen und therapeutischen Hilfen zur Seite und unterstützen bei der Organisation von Terminen.
Wie kann das Wohnangebot in Anspruch genommen werden?
Für die Inanspruchnahme müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozial- und Eingliederungshilfeträger stellen.
Wie wird das Wohnen finanziert?
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger.