Familiäre Wohngemeinschaften in Hannover-Vahrenwald
Der Stadtteil Vahrenwald zeichnet sich durch eine sehr gute innenstadtnahe Lage mit ruhigen Wohngebieten aus. Die fußläufig zu erreichenden, öffentlichen, barrierefreien Nahverkehrsmittel ermöglichen eine schnelle Erreichbarkeit der City. Ebenso gibt es vielfältige und gute Einkaufs-möglichkeiten in nächster Nähe.
An wen richtet sich das gemeinschaftliche Wohnangebot?
Das Wohnangebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben; es werden auch Menschen mit einer Schwerst-/Mehrfachbehinderung aufgenommen.
Schwerpunkt des Angebotes ist das gemeinschaftliche Wohnen unter Beibehaltung der persönlichen Privatsphäre und eine bestmögliche Eigenständigkeit. Man lebt nicht allein, bewahrt sich aber nach eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen die individuelle Selbstständigkeit.
Die Bewohner*innen gehen einer Tagesbeschäftigung außerhalb der WG z.B. in einer Tagesförderstätte oder einer WfbM nach. Menschen mit einer Suchterkrankung, erheblichen psychiatrischen Erkrankungsbildern oder ständiger und erheblicher behandlungspflegerischer Versorgung können nicht aufgenommen werden.
Was umfasst die Unterstützung und Betreuung durch die Mitarbeiter*innen der GfI?
Die Unterstützungsleistung in den täglichen Abläufen des Wohnens ist breitgefächert, da es dem Ansatz der Personenorientierung folgt. Es erfolgt eine bedarfsgerechte Begleitung, die gemeinsam mit den Bewohnern anhand ihrer Zielvorstellungen, den Wünschen und Notwendigkeiten entwickelt wird.
Zudem wird die erforderliche Grundpflege geleistet und einfache, notwendige Behandlungspflege ggf. erbracht. Eine nächtliche notwendige Versorgung ist ebenfalls gesichert. Bei Bedarf vermitteln und unterstützen die Mitarbeiter*innen verordnete ärztliche und therapeutische Therapien und helfen bei der Organisation von Terminen.
Charakteristisch für diese Wohnform ist die gemeinschaftliche Ausrichtung mit dem Ziel, sich wechselseitig im Alltag und in den besonderen Lebenslagen zu unterstützen – immer im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten des Einzelnen. Die Gemeinschaft wird unterstützt, so selbstbestimmt und selbstorganisiert wie möglich zu handeln.
Wie kann das Wohnangebot in Anspruch genommen werden?
Für die Inanspruchnahme müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozial- und Eingliederungshilfeträger stellen.
Wie wird das Wohnen finanziert?
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger.