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Region Hannover

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren familiär geprägten Wohngemeinschaften als besondere Wohnform (vormals stationär), Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unsere Angebote in der Region Hannover informieren.

Hannover- Vahrenwald (Hirtenweg 11 und 17)

+ An wen richtet sich das Wohnangebot?
Das Wohnangebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben; es werden auch Menschen mit einer Schwerst-/Mehrfachbehinderung aufgenommen.
Die Bewohner*innen müssen einer Tagesbeschäftigung außerhalb der WG z.B. in einer Tagesförderstätte oder einer WfbM nachgehen.
Menschen mit einer Suchterkrankung, erheblichen psychiatrischen Erkrankungsbildern oder ständiger und erheblicher behandlungspflegerischer Versorgung können nicht aufgenommen werden.

 
+ Was umfasst die Betreuung durch die Mitarbeiter*innen der GfI?
Die Mitarbeiter*innen fördern auf Grundlage eines individuellen Förderplanes vorrangig die Verselbstständigung der Bewohner*innen in lebenspraktischen Bereichen und stärken deren Alltagshandeln.
Es wird die Teilnahme an Freizeitangeboten ermöglicht, die sich an den Interessen und am Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen orientieren.
Zudem wird die erforderliche Grundpflege geleistet und einfache, notwendige Behandlungspflege durchgeführt. Bei Bedarf vermitteln und unterstützen die Mitarbeiter*innen verordnete ärztliche und therapeutische Therapien; helfen bei der Organisation von Terminen.

 
+ Wie kann das Wohnangebot in Anspruch genommen werden?
Für die Inanspruchnahme müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen.
 
+ Wie wird das Wohnen finanziert?
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger.

Hannover-List (Kollenrodtstraße)

+ An wen richtet sich das Wohnangebot?
Die Wohngemeinschaft richtet sich an junge, erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung, die in den überwiegenden Bereichen des täglichen Lebens bereits eine große Selbstständigkeit mitbringen, jedoch noch einen Betreuungs-und Unterstützungsbedarf haben, der über den ambulanten Rahmen hinausgeht.
Die Bewohner*innen müssen einer Tagesstruktur in Form von einem Betriebsarbeitsplatz, einem Integrationsbetrieb, einer WfbM oder einer anderen Tagesbeschäftigung außerhalb der WG nachgehen.
Nicht aufgenommen werden Menschen, die eine intensive medizinische Behandlung benötigen, die dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden müssen, bei denen eine akute Suchterkrankung, Psychose und/oder dissoziale Persönlichkeitsstörung nach ICD 10 vorliegt oder die einer dauerhaften Überwachung bedürfen.

 
+ Was umfasst die Betreuung durch die Mitarbeiter*innen der GfI?
Die Mitarbeiter*innen fördern auf Grundlage eines individuellen Förderplanes die weitere Verselbstständigung der Bewohner*innen in lebenspraktischen Bereichen und stärken deren Alltagshandeln, um sie zu einem eigenständigen Wohnen zu befähigen. So werden z.B. gemeinsam Arbeits- und Ablaufpläne für z.B. Einkaufen, Kochen etc. erstellt, die die Bewohner*innen mit Unterstützung der Mitarbeiter*innen selbstverantwortlich in der Gruppe umsetzen.
Die Mitarbeiter*innen unterstützen die Bewohner*innen bei der Planung und Durchführung von gemeinsamen (Freizeit)Aktivitäten und stehen den Bewohner*innen bei Bedarf vermittelnd und unterstützend bei ärztlichen und therapeutischen Hilfen zur Seite.
Die fachliche und zeitliche Betreuung orientiert sich dabei an den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Einzelnen und der Gruppe als solcher. Der Schwerpunkt der Betreuung und Begleitung liegt in den Nachmittag- und Abendstunden sowie am Wochenende.

 
+ Wie kann das Wohnangebot in Anspruch genommen werden?
Für die Inanspruchnahme müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen.

 
+ Wie wird das Wohnen finanziert?
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger.

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